Musical Osterarrangements OSTER-ARRANGEMENTS

Erleben Sie eins der Top-Musicals in Hamburg und genießen Sie die
Ostertage in der Heide- und Hansestadt Lüneburg in unserem Hotel
Heidpark. Inkl. Ticket und Hotel schon ab 53,80€.


AGB

Hotel HEIDPARK


Allgemeine Geschäftsbedingungen


... bei der Bestellung eines Hotelzimmers

1.) Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3.) Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4.) Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 %, bei Halbpensionsvereinbarungen 30 %, bei Vollpensionsvereinbarungen 40% des vereinbarten Preises.

5.) Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6.) Der Hotelier hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

8.) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.) Stornierungszeiten /-kosten:
bis 40 Tage vor Anreise: keine Kosten
39 bis 30 Tage vor Anreise: 45% der Leistungen
29 bis 14 Tage vor Anreise: 60% der Leistungen
13 bis 0 Tage vor Anreise: 80% der Leistungen

10.) Bei Gruppenbuchungen wird eine Vorabzahlung von 80% der Gesamtleistungen 40 Tage vor Anreise, Restzahlung bei Anreise fällig.

11.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Hotel HEIDPARK
Inh. Klaus & Birgit Schlegel
D-21339 Lüneburg im September 2004
Tel: 0 (049) 41 31 / 67 32 – 0
Fax: 0 (049) 41 31 / 67 32 – 40
E-Mail: hallo(@)heidpark.de

AGB

Veranstaltungspartner HEIDPARK

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

Für Rechtsgeschäfte zwischen Ticketline Heidpark und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Ticketline Heidpark nicht an, es sei denn, Ticketline Heidpark hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss / Kartenerwerb

 

(1) Der Vertrag zwischen Ticketline Heidpark bzw. der Versicherung und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung der Bestellung durch Ticketline Heidpark oder deren Beauftragte unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zustande.

Buchungsnummer und Kaufpreis inklusive aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, per E-mail oder schriftlich (z.B. per Fax) mitgeteilt.

 

(2) Unverbindliche Buchungsanfragen per Mail werden erst nach telefonischer oder schriftlicher Rücksprache mit dem Kunden zu verbindlichen Buchungen.

 

(3) Verbindliche Onlinebuchungen werden über eine Partnerseite von Ticketonline mittels einer Software gebucht, in denen die Ticketpreise von Heidpark eingepflegt sind.

 

(4) Ticketline Heidpark verkauft die Veranstaltungskarten im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung. Sofern vom Kunden Veranstaltungskarten und sonstige Leistungen weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von Ticketline Heidpark oder dem Veranstalter ausgeschlossen.

 

3. Bons

 

Es besteht im Kurzfristbereich die Möglichkeit, für reservierte Eintrittskarten Bons auszustellen, die den Inhaber berechtigen, im Austausch an der Abendkasse die entsprechenden Karten in Empfang zu nehmen.

 

4. Versand und Abholung

 

(1) Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post (per Einwurfeinschreiben, bzw. per Einschreiben, bzw. per Einschreiben mit Rückschein) zugesandt. Ticketline Heidpark ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist.

 

(2) Eintrittskarten, für die Bons ausgestellt wurden, werden für den Kunden an der Abendkasse hinterlegt. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn unter Angabe / Vorlage der Buchungsnummer abgeholt werden.

 

5. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

 

(1) Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zu Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Lastschrift oder Barzahlung erfolgen.

Das Unternehmen Heidpark schließt die Ticketline Heidpark, das Hotel Heidpark, das Restaurant Bierstein und das Reisebüro Heidpark ein. Kreditkartenzahlungen für die hier aufgeführten Betriebe werden ausschließlich über das Kreditkartenterminal des Hotels eingezogen.

 

(2) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ticketline Heidpark. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

 

(3) Bei Zahlungsverzug ist Ticketline Heidpark berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht Ticketline Heidpark die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigerem Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

6. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

 

(1) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber Ticketline Heidpark zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

(2) Muss eine Vorstellung ausfallen, tauscht der jeweilige Veranstalter die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Aufführungstag um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten. Der Tausch oder die Rückgabe müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausfall der Aufführung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

(3) Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

 

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Seite www.r-versicherung.de eine Eintrittskartenversicherung abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen sind unserem Kooperationspartner der "Europäischen Reiseversicherung" zu entnehmen.

 

7. Haftung / Schadenersatz

 

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Ticketline Heidpark oder den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Datenschutz

 

(1) Ticketline Heidpark ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

 

(2) Bei Anfragen über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

 

9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Auschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Ticketline Heidpark und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Lüneburg, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

10. Benutzungsbedingungen des Veranstalters

 

Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen des Veranstalters an und verpflichtet sich, sie jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben:

 

(1) Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

 

(2) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

 

(3) Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

 

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

 

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Rollen auch kurzfristig zu ändern.

 

(5) Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.

 

(6) Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung.

 

(7) Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

 

 

Reisebüro Heidpark

Inh. Klaus & Birgit Schlegel

D-21339 Lüneburg im September 2004

Fon: 0 (049) 41 31 / 69 72 – 200

Fax: 0 (049) 41 31 / 69 72 – 100

E-Mail: hallo(@)heidpark.de

 



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